Unser gemeinsamer Weg
Unser gemeinsamer Weg

Pflegebegutachtung nach §37.3

ANP erbringt die erforderlichen Pflegepflichteinsätze nach §37.3 des Pflegeversicherungsgesetzes.


Was heißt das?


Wenn Sie ohne Unterstützung durch professionelle Kräfte von Ihren Angehörigen versorgt werden, müssen Sie in regelmäßigen Abständen gegenüber der Pflegekasse nachweisen, dass die Pflege in allen Aspekten gesichert ist. Bei Leistungen nach:

-Pflegestufe I und II erfolgt dieser Nachweis halbjährlich

-Pflegestufe III erfolgt dieser Nachweis vierteljährlich

Wir sind berechtigt, diese Pflegegutachten durchzuführen. Wir beraten Sie also in regelmäßigen Abständen vor Ort bei der Pflege und helfen Ihnen, eventuell auftauchende Probleme zu lösen.

 

Die Kosten für die Gutachten übernehmen die Pflegekassen in vollem Umfang.

 

Hier finden Sie uns

ANP GmbH

( Artur Nowok Pflege zu Hause )
Rosenstr.67
46 049 Oberhausen

Telefon:  0208 970 400 00

Telefax:  0208 970 400 01

 

!!!!WIR SIND UMGEZOGEN!!!!

 

E-Mail: info@anp-pflegedienst.de

Erreichbarkeit 24 Stunden

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