Unser gemeinsamer Weg
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Finanzierung

Pflegefinanzierung 2024

 

Höhere Pflegesachleistungen ab 2024

Wie beim Pflegegeld steigen auch die Beträge für Pflegesachleistungen.

Der Anspruch umfasst seit dem 1. Januar 2024 mit

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 2: 761 Euro (statt bislang 724 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt bislang 1.363 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt bislang 1.693 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt bislang 2.095 Euro)

Im darauffolgenden Jahr sollen auch die Beträge für Pflegesachleistungen noch einmal steigen. Danach sollen die Beträge alle drei Jahre an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst werden. Das erste Mal voraussichtlich zum 1. Januar 2028.

Erhöhung des Pflegegeldes

Pflegegrad 2023 2024
1 kein Anspruch kein Anspruch
2 316 Euro 332 Euro
3 545 Euro 572 Euro
4 728 Euro 764 Euro
5 901 Euro 946 Euro
5 728 Euro 764 Euro
 

 

Pflegegeld 2024: Verbesserter Zugang für Familienangehörige

 

Derzeit können pflegende Angehörige das Pflegegeld nur einmal für insgesamt 10 Arbeitstage pro Pflegeperson in Anspruch nehmen. Somit ermöglicht es ihnen, sich in akuten Pflegesituationen von der Arbeit freistellen zu lassen, ohne auf ihr Einkommen verzichten zu müssen.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der Anspruch auf Pflegegeld ab dem 1. Januar 2024 verbessert: Dann haben informell Pflegende Anspruch auf maximal 10 Arbeitstage pro Jahr und Pflegebedürftigen und nicht nur einmal pro Pflegefall.

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